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Leistung 06

Video­überwachung, die hält, was sie verspricht – technisch und datenschutz­bewusst.

Die MOTEC IT GmbH ist Ihr Partner, wenn es um Videoüberwachung geht. Wir helfen Ihnen bei der Einführung einer Videoüberwachungsanlage und beraten Sie umfassend über die technischen Möglichkeiten – unter Einbezug der rechtlichen.

Leistungen

Konzept, Installation, Wartung.

01

Konzeptentwicklung

Welche Bereiche, welche Kameras, welche Speicherdauer, welche Auswertung – und was davon zulässig ist.

02

Installation

Kameras, Rekorder, Netzwerk, Beschilderung; auf Wunsch eigenes, vom Büronetz getrenntes Kameranetz.

03

Wartung

Firmware-Updates, Prüfung der Aufzeichnung, Erweiterung – damit die Anlage im entscheidenden Moment funktioniert.

04

Abstimmung vorab

Kamerastandorte, Technik und Ablauf legen wir vor der Installation gemeinsam mit Ihnen fest – schriftlich dokumentiert.

Recht

Videoüberwachung 2026 – die Datenschutz-Checkliste.

Grundlage ist die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir gehen die Punkte mit Ihnen durch:

  • Zweck festlegen und dokumentieren – Einbruchschutz, Zutrittsschutz, Beweissicherung.
  • Interessenabwägung: Welche Bereiche sind nötig, welche tabu (Pausenräume, Sanitärbereiche, dauerhafte Mitarbeiterüberwachung)?
  • Hinweisschilder vor Betreten des erfassten Bereichs mit Verantwortlichem und Kontakt.
  • Speicherdauer begrenzen (in der Regel wenige Tage), automatische Löschung einrichten.
  • Zugriff beschränken, protokollieren, Mitarbeitende informieren – die Kommunikation ins Team ist ein äußerst sensibles Thema, das wir mit Ihnen vorbereiten.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen, wenn Beschäftigte oder viele Personen erfasst werden.

Wir liefern die technische Umsetzung und Dokumentation; die rechtliche Freigabe trifft Ihr Datenschutzbeauftragter oder Ihre Kanzlei.

KI-Analyse

KI-Videoanalyse: Was erlaubt ist – und was nicht.

Moderne Kameras erkennen Personen, Fahrzeuge, Kennzeichen oder verlassene Gegenstände. Objekt- und Bewegungsanalyse zur Reduktion von Fehlalarmen ist zulässig.

Verboten ist seit dem 2. Februar 2025 nach Art. 5 der KI-Verordnung die Emotionserkennung am Arbeitsplatz und die biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen; Gesichtserkennung zur Identifizierung ist nur in sehr engen Grenzen und mit eigener Rechtsgrundlage denkbar. Für biometrische Systeme gelten ab Dezember 2027 zusätzliche Hochrisiko-Pflichten.

Wir konfigurieren Analysefunktionen so, dass sie Ihnen helfen, ohne Sie angreifbar zu machen.

Technik

Technik und Herkunft.

Wir arbeiten mit Hikvision und setzen auf Wunsch europäische oder NDAA-konforme Hersteller ein – relevant für Kunden mit US-Geschäft oder öffentlichen Auftraggebern.

Mit der Videomanagement-Software XProtect von Milestone Systems führen wir Kameras verschiedener Hersteller in einer Oberfläche zusammen.

Ab Dezember 2027 verpflichtet der Cyber Resilience Act Hersteller zu Sicherheitsupdates über die Nutzungsdauer; wir liefern nur Geräte mit klarer Update-Perspektive. Alarm- und Videoanlagen mit GSM-Uplink prüfen wir vor der 2G-Abschaltung 2028.

Video

Milestone XProtect in der Vorführung.

Milestone Systems zeigt die Videomanagement-Software XProtect in einer gut siebenminütigen Produktvorführung. Das Video ist englischsprachig, mit englischen Untertiteln.

Milestone XProtect – Produktvorführung der Videomanagement-Software (englisch) Quelle: Milestone Systems (YouTube-Kanal) (externer Link)

Mitarbeitende

Ihr Team nimmt die Kamera an – wenn man es richtig erklärt.

Videoüberwachung schützt auch Mitarbeitende – vor Diebstahl, falschen Verdächtigungen und Übergriffen. Wir unterstützen Sie dabei, Zweck, Bereiche und Speicherfristen offen zu kommunizieren, damit das Arbeitsklima nicht durch Missverständnisse leidet.

FAQ

Häufige Fragen.

Dürfen wir Mitarbeitende filmen?

Dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen ist in der Regel unzulässig; Kassen-, Lager- und Eingangsbereiche können bei berechtigtem Interesse und mit Information der Beschäftigten überwacht werden.

Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?

Nur so lange, wie es für den Zweck nötig ist – meist 48 bis 72 Stunden, in Ausnahmefällen länger (Dokumentation!).

Brauchen wir ein eigenes Netzwerk für Kameras?

Empfehlenswert: ein getrenntes VLAN schützt Ihr Büronetz, falls eine Kamera eine Schwachstelle hat.

Können wir die Bilder auf dem Handy sehen?

Ja, über verschlüsselte Apps mit Mehrfaktor-Anmeldung – wir richten den Zugriff sicher ein.

Vor Ort in der Region: Die MOTEC IT GmbH betreut Unternehmen in Schwäbisch Gmünd, Aalen und im ganzen Ostalbkreis – im Umkreis von rund 40 km um ihren Sitz in Iggingen.

Einsatzgebiet: Orte und Entfernungen
Kontakt und Anfahrt nach Iggingen

Planen wir Ihre Anlage.

Ein Erstgespräch dauert 30 Minuten, ist kostenlos und unverbindlich – vor Ort oder per Video.

Hotline · Mo–Fr 8–17 Uhr +49 7175 22 33 77

Hotline · Mo–Fr 8–17 Uhr

+49 7175 22 33 77

Fernwartung starten

Nur nach Absprache mit unserem Support starten. Wir rufen Sie nie unaufgefordert an. Das Sitzungskennwort der Fernwartung nennen Sie nur uns, und nur, wenn Sie selbst mit uns telefonieren. Nach Ihren sonstigen Passwörtern fragen wir nie.

Hotline · Mo–Fr 8–17 Uhr

+49 7175 22 33 77
So funktioniert die Fernwartung