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Warnung Frist Recht

NIS2: Registrierungsfrist abgelaufen – rund 11.500 Einrichtungen fehlen noch

Die Registrierungsfrist beim BSI ist abgelaufen, doch tausende Einrichtungen fehlen noch – eine Nachregistrierung ist weiterhin nötig und möglich.

Wer ist betroffen
Unternehmen in regulierten Sektoren ab ca. 50 Beschäftigten bzw. mit mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und Bilanzsumme; Zulieferer sind mittelbar über Lieferkettenanforderungen betroffen.
Was tun

Betroffenheit prüfen, nachregistrieren, Maßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen.

Was ist passiert?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit 06.12.2025; die Registrierungsfrist endete am 06.03.2026. Laut BSI waren Ende Juni 2026 17.945 Einrichtungen registriert – von geschätzt 29.500.

Sie möchten wissen, ob Ihr Betrieb betroffen ist? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir prüfen das mit Ihnen.

Betrifft das auch Ihre Systeme?

Wir prüfen, ob Sie betroffen sind, und planen die nächsten Schritte – in einem kurzen Sicherheitsgespräch.

Hotline · Mo–Fr 8–17 Uhr +49 7175 22 33 77

Hotline · Mo–Fr 8–17 Uhr

+49 7175 22 33 77

Fernwartung starten

Nur nach Absprache mit unserem Support starten. Wir rufen Sie nie unaufgefordert an. Das Sitzungskennwort der Fernwartung nennen Sie nur uns, und nur, wenn Sie selbst mit uns telefonieren. Nach Ihren sonstigen Passwörtern fragen wir nie.

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So funktioniert die Fernwartung